Abstimmung vom 29. November 2026

Änderung der Kantonsverfassung (Notstandsrecht)

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Meine Parole: NeinKantonal

In einer Notlage muss der Kanton Aargau schnell und handlungsfähig bleiben. Zusätzliche Hürden und komplizierte Abläufe dürfen rasche Entscheidungen nicht unnötig erschweren.

In einer Krise muss rasches Handeln möglich sein

Bei ausserordentlichen Ereignissen muss die Regierung schnell reagieren können. Ob Naturkatastrophe, Krise oder andere Notlage: Verzögerungen können die Bewältigung erschweren.

Kontrolle ja, unnötige Hürden nein

Die Regierung soll kontrolliert werden. Gleichzeitig braucht es klare und praktikable Regeln, damit der Kanton auch in schwierigen Situationen handlungsfähig bleibt. Zusätzliche Genehmigungsprozesse dürfen nicht dazu führen, dass wichtige Massnahmen verzögert oder rechtlich unsicher werden.

Handlungsfähigkeit für den Aargau

Ich möchte einen Kanton, der in normalen Zeiten demokratisch kontrolliert wird und in Notlagen rasch reagieren kann. Deshalb lehne ich eine Änderung ab, wenn sie die Krisenbewältigung komplizierter macht.

Darum sage ich Nein zur Änderung des Notstandsrechts.

Offizielle Informationen zur Vorlage

Änderung der Kantonsverfassung (Notstandsrecht) – Parole: Nein · Jérôme Hess